Beschluss (EU) 2023/909 des Rates vom 25. April 2023 über den im Namen der Europäischen Union im mit dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Sozialistischen Republik Vietnam eingesetzten Handelsausschuss in Bezug auf die Änderung des Protokolls Nr. 1 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen zu vertretenden Standpunkt
Text
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union im Zollausschuss und im Handelsausschuss zu vertreten ist, beruht auf dem Entwurf des Beschlusses des Handelsausschusses, der dem vorliegenden Beschluss beigefügt ist. Geringfügige technische Berichtigungen des Entwurfs des Beschlusses können die Vertreter der Union im Zollausschuss und im Handelsausschuss ohne einen weiteren Beschluss des Rates vereinbaren.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Article 1
Anhang II des Protokolls Nr. 1 zum Abkommen wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Abgefasst in doppelter Urschrift in bulgarischer, dänischer, deutscher, englischer, estnischer, finnischer, französischer, griechischer, italienischer, kroatischer, lettischer, litauischer, maltesischer, niederländischer, polnischer, portugiesischer, rumänischer, schwedischer, slowakischer, slowenischer, spanischer, tschechischer, ungarischer und vietnamesischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.
Relations
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