Beschluss (EU) 2024/2869 des Rates vom 5. November 2024 über im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzten Sonderausschuss für Energie hinsichtlich der Einrichtung der Arbeitsgruppe „Versorgungssicherheit“ zu vertretenden Standpunkt
Text
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union in dem mit Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe l des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzten Sonderausschuss für Energie zu vertreten ist, ist in dem Entwurf eines Beschlusses des Sonderausschusses dargelegt, der dem vorliegenden Beschluss beigefügt ist.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Article 1
1 Die Arbeitsgruppe „Versorgungssicherheit“ wird eingesetzt.
2 Sie gibt sich in ihrer ersten Sitzung eine Geschäftsordnung.
Article 2
1 Die Arbeitsgruppe tritt auf Beschluss der Ko-Vorsitzenden im gegenseitigen Einvernehmen zusammen.
2 Sie erstattet dem Sonderausschuss für Energie regelmäßig Bericht über die Ergebnisse und Schlussfolgerungen ihrer Sitzungen.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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