Beschluss (EU) 2025/2165 des Rates vom 20. Oktober 2025 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Interims-Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Chile eingesetzten Handelsrat hinsichtlich der Annahme der Geschäftsordnung des Handelsrates und der Geschäftsordnung des Handelsausschusses zu vertreten ist
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der ersten Sitzung des mit dem Interims-Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Chile eingesetzten Handelsrates in Bezug auf die Geschäftsordnung des Handelsrates zu vertreten ist, beruht auf dem Entwurf eines Beschlusses des Handelsrates, der dem vorliegenden Beschluss beigefügt ist.
Article 2
Der Standpunkt, der im Namen der Union in der ersten Sitzung des mit dem Interims-Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Chile eingesetzten Handelsrates in Bezug auf die Geschäftsordnung des Handelsausschusses zu vertreten ist, beruht auf dem Entwurf eines Beschlusses des Handelsrates, der dem vorliegenden Beschluss beigefügt ist.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Article 1
Folgende Rechtsakte werden hiermit angenommen: a) die Geschäftsordnung des Handelsrates in Anhang 1 dieses Beschlusses, b) die Geschäftsordnung des Handelsausschusses in Anhang 2 dieses Beschlusses.
Article 2
1 Dieser Beschluss wurde in zwei Urschriften in englischer Sprache abgefasst. Jede Vertragspartei kann den Wortlaut dieses Beschlusses in die für ihre internen Verfahren oder zur Information der Öffentlichkeit erforderlichen Sprachen übersetzen.
2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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