Durchführungsverordnung (EU) 2025/1344 der Kommission vom 9. Juli 2025 zur Änderung der Durchführungsverordnungen (EU) 2020/761 und (EU) 2020/1988 und der Verordnung (EG) Nr. 218/2007 in Bezug auf zolltarifliche Maßnahmen für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse, die ihren Ursprung in Belarus und Russland haben bzw. direkt oder indirekt von dort ausgeführt werden
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1 Änderungen der Durchführungsverordnung (EU) 2020/761
Die Anhänge II, III, IV, VI, VII, VIII, IX, X, XI und XII der Durchführungsverordnung (EU) 2020/761 werden wie folgt geändert: 1. Die Tabellen, die sich auf die Zollkontingente mit den laufenden Nummern 09.4003, 09.4038, 09.4067, 09.4068, 09.4069, 09.4070, 09.4138, 09.4148, 09.4166, 09.4168, 09.4320, 09.4401, 09.4402, 09.4422 und 09.4595 beziehen, werden wie folgt geändert: a) Das Feld „Ursprung“ erhält folgende Fassung: „UrsprungAlle Drittländer (ausgenommen Belarus, Russland und Vereinigtes Königreich)“ b) Das Feld „Besondere Vermerke auf dem Lizenzantrag und auf der Lizenz“ erhält folgende Fassung: „Besondere Vermerke auf dem Lizenzantrag und auf der LizenzDie Lizenzen enthalten in Feld 24 die Angabe ‚Nicht verwendbar für Erzeugnisse mit Ursprung in Belarus, Russland und im Vereinigten Königreich‘“ 2. Die Tabelle für das Zollkontingent mit der laufenden Nummer 09.4119 wird wie folgt geändert: a) Das Feld „Ursprung“ erhält folgende Fassung: „UrsprungAlle Drittländer (ausgenommen Belarus, Indien, Pakistan, Russland, Thailand, Vereinigte Staaten von Amerika und Vereinigtes Königreich)“ b) Das Feld „Besondere Vermerke auf dem Lizenzantrag und auf der Lizenz“ erhält folgende Fassung: „Besondere Vermerke auf dem Lizenzantrag und auf der LizenzDie Lizenzen enthalten in Feld 24 die Angabe ‚Nicht verwendbar für Erzeugnisse mit Ursprung in Belarus, Indien, Pakistan, Russland, Thailand, den Vereinigten Staaten von Amerika und im Vereinigten Königreich‘“ 3. Die Tabelle für das Zollkontingent mit der laufenden Nummer 09.4130 wird wie folgt geändert: a) Das Feld „Ursprung“ erhält folgende Fassung: „UrsprungAlle Drittländer (ausgenommen Australien, Belarus, Russland, Thailand, Vereinigte Staaten von Amerika und Vereinigtes Königreich)“ b) Das Feld „Besondere Vermerke auf dem Lizenzantrag und auf der Lizenz“ erhält folgende Fassung: „Besondere Vermerke auf dem Lizenzantrag und auf der LizenzDie Lizenzen enthalten in Feld 24 die Angabe ‚Nicht verwendbar für Erzeugnisse mit Ursprung in Australien, Belarus, Russland, Thailand, den Vereinigten Staaten von Amerika und im Vereinigten Königreich‘“ 4. Die Tabelle für das Zollkontingent mit der laufenden Nummer 09.4154 wird wie folgt geändert: a) Das Feld „Ursprung“ erhält folgende Fassung: „UrsprungAlle Drittländer (ausgenommen Australien, Belarus, Guyana, Russland, Thailand, Vereinigte Staaten von Amerika und Vereinigtes Königreich)“ b) Das Feld „Besondere Vermerke auf dem Lizenzantrag und auf der Lizenz“ erhält folgende Fassung: „Besondere Vermerke auf dem Lizenzantrag und auf der LizenzDie Lizenzen enthalten in Feld 24 die Angabe ‚Nicht verwendbar für Erzeugnisse mit Ursprung in Australien, Belarus, Guyana, Russland, Thailand, den Vereinigten Staaten von Amerika und im Vereinigten Königreich‘“ 5. Die Tabelle für das Zollkontingent mit der laufenden Nummer 09.4287 wird wie folgt geändert: a) Das Feld „Ursprung“ erhält folgende Fassung: „UrsprungAlle Drittländer (ausgenommen Argentinien, Belarus, China, Russland und Vereinigtes Königreich)“ b) Das Feld „Besondere Vermerke auf dem Lizenzantrag und auf der Lizenz“ erhält folgende Fassung: „Besondere Vermerke auf dem Lizenzantrag und auf der LizenzDie Lizenzen enthalten in Feld 24 die Angabe ‚Nicht verwendbar für Erzeugnisse mit Ursprung in Belarus, China, Russland und im Vereinigten Königreich‘“ 6. Die Tabelle für das Zollkontingent mit der laufenden Nummer 09.4286 wird wie folgt geändert: a) Das Feld „Ursprung“ erhält folgende Fassung: „UrsprungAlle Drittländer (ausgenommen Belarus, China, Russland und Vereinigtes Königreich)“ b) Das Feld „Besondere Vermerke auf dem Lizenzantrag und auf der Lizenz“ erhält folgende Fassung: „Besondere Vermerke auf dem Lizenzantrag und auf der LizenzDie Lizenzen enthalten in Feld 24 die Angabe ‚Nicht verwendbar für Erzeugnisse mit Ursprung in Belarus, China, Russland und im Vereinigten Königreich‘“ 7. Die Tabellen, die sich auf die Zollkontingente mit den laufenden Nummern 09.4213 und 09.4412 beziehen, werden wie folgt geändert: a) Das Feld „Ursprung“ erhält folgende Fassung: „UrsprungAlle Drittländer (ausgenommen Argentinien, Belarus, Brasilien, Russland, Thailand und Vereinigtes Königreich)“ b) Das Feld „Besondere Vermerke auf dem Lizenzantrag und auf der Lizenz“ erhält folgende Fassung: „Besondere Vermerke auf dem Lizenzantrag und auf der LizenzDie Lizenzen enthalten in Feld 24 die Angabe ‚Nicht verwendbar für Erzeugnisse mit Ursprung in Argentinien, Belarus, Brasilien, Russland, Thailand und im Vereinigten Königreich‘“ 8. Die Tabellen, die sich auf die Zollkontingente mit den laufenden Nummern 09.4216 und 09.4260 beziehen, werden wie folgt geändert: a) Das Feld „Ursprung“ erhält folgende Fassung: „UrsprungAlle Drittländer (ausgenommen Belarus, Brasilien, Russland, Thailand und Vereinigtes Königreich)“ b) Das Feld „Besondere Vermerke auf dem Lizenzantrag und auf der Lizenz“ erhält folgende Fassung: „Besondere Vermerke auf dem Lizenzantrag und auf der LizenzDie Lizenzen enthalten in Feld 24 die Angabe ‚Nicht verwendbar für Erzeugnisse mit Ursprung in Belarus, Brasilien, Russland, Thailand und im Vereinigten Königreich‘“ 9. Die Tabelle für das Zollkontingent mit der laufenden Nummer 09.4218 wird wie folgt geändert: a) Das Feld „Ursprung“ erhält folgende Fassung: „UrsprungAlle Drittländer (ausgenommen Belarus, Brasilien, Russland und Vereinigtes Königreich)“ b) Das Feld „Besondere Vermerke auf dem Lizenzantrag und auf der Lizenz“ erhält folgende Fassung: „Besondere Vermerke auf dem Lizenzantrag und auf der LizenzDie Lizenzen enthalten in Feld 24 die Angabe ‚Nicht verwendbar für Erzeugnisse mit Ursprung in Belarus, Brasilien, Russland und im Vereinigten Königreich‘“ 10. Die Tabellen, die sich auf die Zollkontingente mit den laufenden Nummern 09.4263 und 09.4265 beziehen, werden wie folgt geändert: a) Das Feld „Ursprung“ erhält folgende Fassung: „UrsprungAlle Drittländer (ausgenommen Belarus, Russland, Thailand und Vereinigtes Königreich)“ b) Das Feld „Besondere Vermerke auf dem Lizenzantrag und auf der Lizenz“ erhält folgende Fassung: „Besondere Vermerke auf dem Lizenzantrag und auf der LizenzDie Lizenzen enthalten in Feld 24 die Angabe ‚Nicht verwendbar für Erzeugnisse mit Ursprung in Belarus, Russland, Thailand und im Vereinigten Königreich‘“ 11. Die Tabellen, die sich auf die Zollkontingente mit den laufenden Nummern 09.4266 und 09.4267 beziehen, werden wie folgt geändert: a) Das Feld „Ursprung“ erhält folgende Fassung: „UrsprungAlle Drittländer (ausgenommen Belarus, China und Russland)“ b) Das Feld „Besondere Vermerke auf dem Lizenzantrag und auf der Lizenz“ erhält folgende Fassung: „Besondere Vermerke auf dem Lizenzantrag und auf der LizenzDie Lizenzen enthalten in Feld 24 die Angabe ‚Nicht verwendbar für Erzeugnisse mit Ursprung in Belarus, China und Russland‘“ 12. Die Tabelle für das Zollkontingent mit der laufenden Nummer 09.4268 wird wie folgt geändert: a) Das Feld „Ursprung“ erhält folgende Fassung: „UrsprungAlle Drittländer (ausgenommen Belarus und Russland)“ b) Das Feld „Besondere Vermerke auf dem Lizenzantrag und auf der Lizenz“ erhält folgende Fassung: „Besondere Vermerke auf dem Lizenzantrag und auf der LizenzDie Lizenzen enthalten in Feld 24 die Angabe ‚Nicht verwendbar für Erzeugnisse mit Ursprung in Belarus und Russland‘“ 13. In den Tabellen, die sich auf die Zollkontingente mit den laufenden Nummern 09.4120, 09.4121, 09.4122, 09.4131 und 09.4133 beziehen, erhält das Feld „Besondere Vermerke auf dem Lizenzantrag und auf der Lizenz“ folgende Fassung: „Besondere Vermerke auf dem Lizenzantrag und auf der LizenzDie Lizenzen enthalten in Feld 24 die Angabe ‚Nicht verwendbar für Erzeugnisse mit Ursprung in Belarus, Russland und im Vereinigten Königreich‘“ 14. In der Tabelle, die sich auf das Zollkontingent mit der laufenden Nummer 09.4125 bezieht, erhält das Feld „Besondere Vermerke auf dem Lizenzantrag und auf der Lizenz“ folgende Fassung: „Besondere Vermerke auf dem Lizenzantrag und auf der LizenzDie Lizenzen enthalten in Feld 24 die Angabe ‚Nicht verwendbar für Erzeugnisse mit Ursprung in Belarus, Kanada, Russland, im Vereinigten Königreich und in den Vereinigten Staaten‘“
Article 2 Änderungen der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1988
Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1988 wird wie folgt geändert: 1. Das Feld „Ursprung“ der Tabellen, die sich auf die Zollkontingente mit den laufenden Nummern 09.0025, 09.0027, 09.0033, 09.0035, 09.0039, 09.0040, 09.0041, 09.0043, 09.0055, 09.0056, 09.0057, 09.0058, 09.0059, 09.0060, 09.0061, 09.0062, 09.0063, 09.0067, 09.0083, 09.0089, 09.0092, 09.0093, 09.0094, 09.0113, 09.0114, 09.0115, 09.0118, 09.0119, 09.0120, 09.0121, 09.0122, 09.0123, 09.0132, 09.0135, 09.0139, 09.0147, 09.0148, 09.0149, 09.0150, 09.0151, 09.0152, 09.0154, 09.0159, 09.0160, 09.0161, 09.0162, 09.0163, 09.0164, 09.2016, 09.2019, 09.2178, 09.2179 und 09.2181 beziehen, erhält folgende Fassung: „UrsprungAlle Drittländer (außer Belarus, Russland und Vereinigtes Königreich)“ 2. Das Feld „Ursprung“ der Tabelle, die sich auf das Zollkontingent mit der laufenden Nummer 09.0128 bezieht, erhält folgende Fassung: „UrsprungDrittländer, die Mitglied der WTO sind (außer China, Indonesien, Russland, Thailand und Vereinigtes Königreich)“ 3. Das Feld „Ursprung“ der Tabellen, die sich auf die Zollkontingente mit den laufenden Nummern 09.0129 und 09.0130 beziehen, erhält folgende Fassung: „UrsprungDrittländer, die nicht Mitglied der WTO sind (außer Belarus)“ 4. Das Feld „Ursprung“ der Tabelle, die sich auf das Zollkontingent mit der laufenden Nummer 09.0131 bezieht, erhält folgende Fassung: „UrsprungAlle Drittländer (außer Belarus, China, Russland und Vereinigtes Königreich)“ 5. Das Feld „Ursprung“ der Tabelle, die sich auf das Zollkontingent mit der laufenden Nummer 09.0142 bezieht, erhält folgende Fassung: „UrsprungAlle Drittländer (außer Argentinien, Belarus, Russland und Vereinigtes Königreich)“ 6. Das Feld „Ursprung“ der Tabellen, die sich auf die Zollkontingente mit den laufenden Nummern 09.2171, 09.2175 und 09.2015 beziehen, erhält folgende Fassung: „UrsprungAlle WTO-Mitglieder (außer Argentinien, Australien, Chile, Grönland, Island, Neuseeland, Russland, Vereinigtes Königreich und Uruguay)“ 7. Das Feld „Ursprung“ der Tabellen, die sich auf die Zollkontingente mit den laufenden Nummern 09.0156 und 09.0158 beziehen, erhält folgende Fassung: „UrsprungAlle Drittländer (außer Belarus, Brasilien, Russland und Vereinigtes Königreich)“ 8. Das Feld „Ursprung“ der Tabelle, die sich auf das Zollkontingent mit der laufenden Nummer 09.0157 bezieht, erhält folgende Fassung: „UrsprungAlle Drittländer (außer Belarus, Brasilien, Russland, Thailand und Vereinigtes Königreich)“
Article 3 Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 218/2007
Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 218/2007 wird wie folgt geändert: 1. In Buchstabe a wird „(alle Drittländer mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs)“ durch „(alle Drittländer mit Ausnahme von Belarus, Russlands und des Vereinigten Königreichs)“ ersetzt. 2. In Buchstabe b wird „(alle Drittländer mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs)“ durch „(alle Drittländer mit Ausnahme von Belarus, Russlands und des Vereinigten Königreichs)“ ersetzt.
Article 4 Inkrafttreten und Anwendung
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 20. Juli 2025.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions